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Turniere

Wettspielordnung 2026

Allgemeine Wettspielordnung für alle Wettspiele des GC Schwäbisch Hall e.V.

Geltungsbereich: Die Allgemeine Wettspielordnung 2026 gilt für alle Wettspiele, die vom Golfclub Schwäbisch Hall e.V. ausgeschrieben und veranstaltet werden.

1. Generelle Wettspielbedingungen

Alle Wettspiele werden nach den Offiziellen Golfregeln (einschließlich Amateurstatut) des Deutschen Golf Verbandes e.V., nach dieser Allgemeinen Wettspielordnung 2026, den Platzregeln und Hinweisen des GC Schwäbisch Hall e.V. sowie nach den am Spieltag ggf. geltenden Lokalen Regeln durchgeführt.

1.1 Ausschreibung & Anmeldung

Die vom Club geplanten Wettspiele werden im Jahresspielplan veröffentlicht. Gleichzeitig mit der Ausschreibung hängt am Schwarzen Brett eine Meldeliste aus, in der sich Bewerber mit Name und Vorname eintragen. Bewerber, die keine Clubmitglieder sind, tragen außerdem ihren Heimatclub ein.

1.2 Spielberechtigung

Spielberechtigt sind alle Mitglieder eines Golfclubs, die dem DGV oder einem anerkannten Golfverband angehören. Bewerber müssen einen World Handicap Index (heim bis 54, auswärts ab WHI 45) ihres Clubs nachweisen.

1.3 Teilnehmerzahl

Bei Überschreitung der Teilnehmerzahl entscheidet die Reihenfolge des Meldeeinganges.

1.4 Startliste

Nach Meldeschluss wird durch die Wettspielleitung eine Startliste erstellt, die im Aushang sowie im Internet veröffentlicht wird. Sie enthält Name und World Handicap Index (WHI) aller Bewerber, die Zusammenstellung der Flights sowie die genaue Startzeit.

1.5 Pflichten der Teilnehmer

  • Entrichtung des Startgeldes vor Beginn des Wettspiels (auch bei Nichtteilnahme, falls die Bewerbung nicht vor Meldeschluss zurückgezogen wurde)
  • Persönliche Zählkarte vor Turnierbeginn an der Ausgabestelle abholen und nach Beendigung der Runde gem. Regel 3.3 wieder einreichen
  • Bei Spielabbruch wegen höherer Gewalt oder Unwetter werden die Gebühren nicht erstattet

1.6 Startverspätung oder Frühstart

Bei Startverspätung oder Frühstart gilt grundsätzlich für alle Wettspiele Regel 5-3a.

1.7 Zähler

Die von der Spielleitung als Starter eingesetzte Person bestimmt den Zähler. Ansonsten gilt: Spieler 1 zählt Spieler 2, Spieler 3 zählt Spieler 4, Spieler 4 zählt Spieler 1 usw.

1.8 Üben (Regel 5.5)

Ein Spieler darf im Zählspiel keinen Übungsschlag (z.B. Nachputten) nahe oder auf dem Grün des zuletzt gespielten Lochs ausführen oder zum Prüfen des Grüns einen Ball rollen. Strafe bei Verstoß: 2 Schläge.

1.9 Langsames Spiel (Regel 5.6)

Hat eine Partie nach Auffassung der Spielleitung ihre Position im Spielverlauf verloren, wird wie folgt verfahren:

  • Die Partie wird ermahnt und aufgefordert, schneller zu spielen bzw. den Anschluss herzustellen
  • Wird keine Verbesserung festgestellt, wird der Partie mitgeteilt, dass ab sofort eine Zeitnahme für jeden einzelnen Schlag gilt

Lochspiel: 1. Verstoß = Lochverlust | weiterer Verstoß = Disqualifikation

Zählspiel: 1. Verstoß = 1 Schlag | 2. Verstoß = 2 Schläge | 3. Verstoß = Disqualifikation

1.10 Caddies / Elektrobuggys

Caddies sind bei Wettspielen zugelassen (Ausnahme: Professionals). Bei Jugendturnieren ist eine Begleitung von Caddies nicht erlaubt, es sei denn, die Einzelausschreibung sieht eine Ausnahme vor. Der Einsatz von Elektrobuggys bedarf der ausdrücklichen Genehmigung der Spielleitung.

1.11 Spielleitung

Die Spielleitung ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der Wettspiele. Sie kann:

  • den Platz ganz oder teilweise für Nichtteilnehmer am Wettspiel sperren
  • über die Durchführung, Weiterführung und Annullierung von Wettspielen entscheiden
  • alle sonstigen Maßnahmen für einen geregelten Wettspielablauf ergreifen

Die Spielleitung ist nicht verantwortlich für Nachteile, die Bewerber durch Unkenntnis dieser Wettspielordnung erleiden.

Die Spielleitung hat in begründeten Fällen bis zum 1. Start das Recht, die Platzregeln abzuändern, die Startzeiten/Zusammenstellungen neu festzusetzen sowie die Ausschreibungsbedingungen abzuändern.

1.12 Regelentscheidungen

Die Spielleitung entscheidet über strittige Fälle nach Regel 20. Einsprüche müssen bis spätestens 15 Minuten nachdem der letzte Wettspielpartner seine Zählkarte abgegeben hat, eingereicht werden.

Ein Wettspiel gilt als beendet, wenn die Ergebnisse nach der offiziellen Siegerehrung per Aushang am „Schwarzen Brett" angeschlagen und öffentlich gemacht sind.